Rechtsgültige Amtspublikationen

Rechtsgültige Amtspublikationen ab 01.07.2018

Ab dem 1. Juli 2018 gilt die Webseite der Gemeinde Hinwil als amtliches Publikationsorgan. Die an dieser Stelle publizierte Fassung als PDF-Dokument ist massgebend für die Rechtswirkungen.

Gemeinden sind verpflichtet Erlasse, allgemeinverbindliche Beschlüsse und Wahlergebnisse im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen. Dazu gehören beispielsweise Bauausschreibungen, Planauflagen, Abstimmungsresultate, Gemeindeversammlungsbeschlüsse, Einbürgerungen oder Verkehrsanordnungen.

Auch die Schule Hinwil hat beschlossen, die amtlichen Publikationen im Zusammenhang mit den Schulgemeindeversammlungen, ab 1. September 2018 elektronisch auf der Webseite der Gemeinde zu veröffentlichen. Alle übrigen Publikationen der Schule werden weiterhin auf der Website www.schulehinwil.ch publiziert.

Die reformierte Kirchgemeinde Hinwil veröffentlicht ihre amtlichen Publikationen in elektronischer Form auf ihrer Website www.ref-hinwil.ch. Die römisch-katholische Kirche hat sich auch für die elektronische Form der amtlichen Publikationen entschieden, wird diese jedoch jeweils unter www.kath-hinwil.ch veröffentlichen.

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