Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe; Projekt Hochwasserschutz Ringwil, Zinggenbüelbächli

21. September 2026

Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe; Projekt Hochwasserschutz Ringwil, Zinggenbüelbächli

Mit Beschluss vom 9. September 2026 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe bewilligt:

CHF 630‘000 (inkl. MWST) für das Projekt Hochwasserschutz Ringwil, Zinggenbüelbächli (GRB Nr. 2026-134)

Als gebunden gelten gemäss § 103 Abs. 1 GG Ausgaben, wenn die Gemeinde durch einen Rechtssatz, durch einen Entscheid eines Gerichts oder einer Aufsichtsbehörde oder durch einen früheren Beschluss der zuständigen Organe oder Behörden zu ihrer Vornahme verpflichtet ist und ihr sachlich, zeitlich und örtlich kein erheblicher Entscheidungsspielraum bleibt.

Die Gebundenheit der Ausgabe stütz sich auf folgenden Rechtssatz aus dem Wassergesetz des Kantons Zürich vom 12. Dezember 2022 (WsG):

  • § 22, Abs. 1: Kanton und Gemeinden sorgen für den Hochwasserschutz, die Revitalisierung und den Unterhalt der öffentlichen Gewässer.
  • § 23, Abs. 1, Bst. b: Die Gemeinde ist zuständig für Massnahmen des Hochwasserschutzes, der Revitalisierung und des Unterhalts bei öffentlichen oberirdischen Gewässern von lokaler Bedeutung.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe zum Hochwasserschutz (§ 22 WsG) sind die geplanten Ausgaben sachlich zwingend notwendig. Die Massnahmen liegen gemäss § 23 WsG in der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gemeinde und sind aufgrund der örtlich gegebenen Lage des Gewässers standortgebunden.
Aufgrund der bestehenden akuten Hochwassergefährdung und der gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit besteht zeitlich kein erheblicher Entscheidungs- oder Handlungsspielraum. Ein Aufschub der gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen führt nachweislich zu Mehrkosten, Haftungsrisiken für die Gemeinde und einer unmittelbaren Gefährdung für die Bevölkerung und Infrastrukturen.

Der Kreditbeschluss liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus, Abteilung Präsidiales, 2. Stock, zur Einsicht auf oder kann von der Gemeindewebsite unter Amtliche Publikation heruntergeladen werden. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Hinwil, 18. September 2026

Infrastruktur und Umwelt

Name Download
Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe; Projekt Hochwasserschutz Ringwil, Zinggenbüelbächli (PDF, 381 kB) Download 0 Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe; Projekt Hochwasserschutz Ringwil, Zinggenbüelbächli
GRB 2026-134; Hochwasserschutz Ringwil, Zinggenbüelbächli; Kredit; Vergabe; Genehmigung (PDF, 225 kB) Download 1 GRB 2026-134; Hochwasserschutz Ringwil, Zinggenbüelbächli; Kredit; Vergabe; Genehmigung