Nachtparkgebühren

Ab dem 1. Februar 2014 ist das regelmässige nächtliche Parkieren auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Hinwil gebührenpflichtig. Grundlage bildet die Nachtparkverordnung vom 4. Dezember 2013.

Das Merkblatt gibt einen kurzen Überblick, wie die Nachtparkverordnung umgesetzt wird. Es muss beachtet werden, dass Personen, welche ihr Fahrzeug regelmässig auf öffentlichem Grund abstellen, verpflichtet sind, sich innert 30 Tagen mit dem dafür vorgesehenen Meldeformular bei der Abteilung Sicherheit anzumelden.

Die Gebühr beträgt monatlich:

  • Fr. 50.00 für PW und Motorräder
  • Fr. 120.00 für Lieferwagen, Cars und Anhängerfahrzeuge
Name
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