Abflüge und Landungen ausserhalb von Flugplätzen

Im untenstehenden Link finden Sie weitere Informationen sowie das Formular "Meldung Aussenlandungen in Wohngebieten":

Das Formular muss mind. 5 Arbeitstage vor dem geplanten Arbeitseinsatz beim Amt für Verkehr eingereicht werden.

Dringende Einsätze bedürfen nebst der Einreichung des Formulars einer unmittelbaren telefonischen Absprache mit den betroffenen Stellen.

Das Einreichen des Formulars entbindet das Flugbetriebsunternehmen nicht von der Pflicht, den Flug mit den betroffenen Grundeigentümern abzusprechen.

Formulare Abflüge und Landungen ausserhalb von Flugplätzen