Grundstückgewinnsteuer
Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über die bei Handänderungen von Liegenschaften anfallenden Grundsteuern. Die gesetzlichen Grundlagen für die Steuererhebung finden Sie ab § 205 ff des Kantonalen Steuergesetzes.
Die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer können Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ausfüllen und ausdrucken.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Abteilung Steuern | 044 938 55 40 | steuern@hinwil.ch |