Bussenanlaufstelle - Ein Betrieb der Stiftung zsge

Wer Bussen, welche durch eine Amtstelle des Kantons oder der Stadt Zürich verfügt wurden, nicht bezahlen kann, hat die Möglichkeit diese durch gemeinnützige Arbeit abzuarbeiten. Um das Angebot nutzen zu können, müssen Sie eine IV-Rente mit Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen.