Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung umfasst alle Stimmberechtigten der Gemeinde. Sie findet jährlich mindestens zwei Mal statt (jeweils im Juni und im Dezember). Im März und September werden Reservedaten bestimmt, die nach Bedarf beansprucht werden.

Kontakt

Martina Buri, Gemeindeschreiberin | Tel. 044 938 55 30
martina.buri@hinwil.ch

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung ist unter anderem zuständig für:
• Genehmigung Budget und Gemeindesteuerfuss
• Genehmigung der Jahresrechnung
• Bewilligung bestimmter einmaliger und wiederkehrender Ausgaben und Kreditabrechnungen
• Erlass und Änderung wichtiger Rechtssätze
• Kommunaler Richtplan sowie Bau- und Zonenordnung
• Behandlung von Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes und Abstimmung über Initiativen, sofern die Gemeindeversammlung dafür zuständig ist
• Politische Kontrolle über Behörden und Verwaltung
• Anschluss- und Zusammenarbeitsverträge, sofern die Gemeindeversammlung dafür zuständig ist

Kompetenzen

Die detaillierten Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindeversammlung sind im Gemeindegesetz sowie in der Gemeindeordnung (GO) der Gemeinde Hinwil (Art. 12 – 16) geregelt.

Einberufung und Verfahren (Art. 11 GO)
Für die Einberufung der Gemeindeversammlung, den Beleuchtenden Bericht und die Behandlung der Geschäfte gelten die Vorschriften des Gemeindegesetzes.

Wahlbefugnisse (Art. 12 GO)
Die Gemeindeversammlung wählt die Stimmenzählenden an der Gemeindeversammlung.

Rechtsetzung (Art. 13 GO)
Die Gemeindeversammlung entscheidet über den Erlass und die Änderung wichtiger Rechtssätze, insbesondere in den Bereichen Personal, Entschädigung von Behörden, Polizei, Gebühren sowie Ver- und Entsorgung.

Planung (Art. 14 GO)
Die Gemeindeversammlung entscheidet über wichtige kommunale Planungsgrundlagen. Dazu gehören insbesondere der kommunale Richtplan, die Bau- und Zonenordnung, der Erschliessungsplan sowie Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne.

Allgemeine Verwaltungsbefugnisse (Art. 15 GO)
Dazu gehören unter anderem die politische Kontrolle über Behörden und Verwaltung, die Behandlung von Anfragen, die Errichtung von Eigenwirtschaftsbetriebe und Initiativen sowie bestimmte Anschluss- und Zusammenarbeitsverträge.

Finanzbefugnisse (Art. 16 GO)
Dazu gehören insbesondere das Budget, der Gemeindesteuerfuss, der Finanz- und Aufgabenplan, die Jahresrechnung, die Bewilligung von Ausgaben, die in der Kompetenz der Gemeindeversammlung liegen, und Kreditabrechnungen sowie bestimmte Geschäfte mit Liegenschaften des Finanzvermögens.

Ihre Rechte an der Gemeindeversammlung

Stimmberechtigung
An der Gemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Hinwil stimmberechtigt. Die Versammlung ist öffentlich und kann auch von nicht stimmberechtigten Personen besucht werden.

Anfragerecht (§ 17 Gemeindegesetz)
Stimmberechtigte können dem Gemeinderat schriftlich Fragen über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse stellen.

Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Gemeindeversammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat spätestens einen Tag vor der Versammlung schriftlich. In der Gemeindeversammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.

Anträge und Initiativen
Stimmberechtigte können sich zu den traktandierten Geschäften äussern und Anträge stellen. Zudem können sie Initiativen zu Geschäften einreichen, die in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung oder der Stimmberechtigten an der Urne fallen.

Rechtsmittel
Vor der Gemeindeversammlung kann innert 5 Tagen nach Veröffentlichung des Beleuchtenden Berichts Stimmrechtsrekurs erhoben werden.

Nach der Gemeindeversammlung kann bei Verletzungen der politischen Rechte innert 5 Tagen nach Veröffentlichung des Beschlusses Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Bei anderen Rechtsverletzungen oder Verstössen gegen übergeordnetes Recht kann innert 30 Tagen Rekurs erhoben werden.

Protokoll
Die Anträge, die gefassten Beschlüsse und die Wahlen werden protokolliert. Das Protokoll über die an der Gemeindeversammlung gefassten Beschlüsse wird durch den Gemeindepräsident und die Protokollführerin unterzeichnet und auf der Website veröffentlicht.

Die Traktandenliste ist unter dem jeweiligen Datum aufgeführt (sobald sie bekannt ist).

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