AHV/IV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist Ihre erste Anlaufstelle bei allen Fragen und Anliegen zur AHV und IV und bildet die Verbindung zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse. Sie erhalten allgemeine Auskünfte über die Beitragspflicht und die Leistungen der AHV und anderer Sozialversicherungen.

Fragen zu Rentenberechnungen oder Rechnungen über AHV-Beiträge können nicht beantwortet werden. Kontaktieren Sie dazu die für Sie zuständige Ausgleichskasse.

Planen Sie, ein Unternehmen zu gründen? Dann besuchen Sie www.gruenden.ch. Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen für den erfolgreichen Start Ihrer Firma sowie die Zeit danach.

Weitere Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auch bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (http://www.svazurich.ch).

Renten

 

 

Renten

www.svazurich.ch/renten

Studierende

 

 

Beitragspflicht der Studierenden

www.svazurich.ch/studierende

Babysitter

 

 

Beitragspflicht 

http://www.svazurich.ch/beitraege

Erwerbstätigen

 

 

Beitragspflicht von Erwerbstätigen im Rentenalter

www.svazurich.ch/rentenalter

IV

 

 

Invalidenversicherung

www.svazurich.ch/iv

UVG

 

 

Obligatorische Unfallversicherung

www.svazurich.ch/uvg

 

Kontakt

AHV/IV-Zweigstelle
Dürntnerstrasse 8
8340 Hinwil

Tel. 044 938 55 77

Personen

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