Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines
Hier können Sie das Gesuchsformular für einen Waffenerwerbsschein herunterladen.
Das ausgefüllte Formular ist bei der Gemeindeverwaltung Hinwil, Abteilung Sicherheit, mit folgenden Beilagen einzureichen:
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Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises
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Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Per 15. August 2019 ist das neue Waffengesetz in Kraft getreten. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Bundesamtes für PolizeiExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.
Im Kanton Zürich benötigt es (je nach Waffenart) entweder eine kantonale Ausnahmebewilligung (vgl. Link oben) oder einen Waffenerwerbsschein.
Wo erhalte ich einen Waffentragschein?
Im Kanton Zürich werden die Waffentragscheine durch die Statthalterämter des WohnbezirkesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ausgestellt.
Wie entsorge ich nicht mehr benötigte Waffen?
Nicht mehr benötigte Waffen können während des ganzen Jahres auf jedem PolizeipostenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. im Kanton Zürich sowie in den VerkehrsstützpunktenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. der Kantonspolizei Zürich abgegeben werden.
Umgang mit Waffen
Der Umgang mit Waffen, Munition, Sprengmitteln und Pyrotechnik erfordert Vorsicht und genaue Kenntnis der gültigen Rechtslage. Und es gilt, immer die wichtigsten SicherheitstippsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu beachten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Kantonspolizei Zürich, Fachdienst Waffen/Sprengstoffe:
Tel. 058 648 35 40, waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch
Aktionen
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Abteilung Sicherheit | 044 938 55 30 | sicherheit@hinwil.ch |