Parkraumbewirtschaftung Hinwil

25. April 2023

Parkraumbewirtschaftung; Erhebung von Parkgebühren per 1. Juli 2023

Der Gemeinderat hat am 19. April 2023 einer digitalen Parkraumbewirtschaftung auf dem Gemeindeplatz, an der Zürichstrasse, im Eisweiher, in der Badi, in der Sportanlage Hüssenbüel sowie in Orn zugestimmt und folgende Gebühren festgesetzt:

Gemeindeplatz
(mit Parkuhr)

Montag – Sonntag,
max. 12 Std.

Mit Parkbewilligung 8340
unbeschränkt

Bis 2 Std. gratis,
jede weitere Std. CHF 1.00
max. Gebühr pro Tag CHF 6.00

Monatskarte CHF 50.00
Jahreskarte CHF 550.00

Zürichstrasse
(keine Parkuhr, nur digital)

Montag – Sonntag,
max. 12 Std.

Bis 2 Std. gratis,
jede weitere Std. CHF 1.00
max. Gebühr pro Tag CHF 6.00

Eisweiher
(keine Parkuhr, nur digital)

Montag – Sonntag,
max. 12 Std.

CHF 1.00 / Std.
max. Gebühr pro Tag CHF 6.00

Badi
inkl. Wiesenparkplätze und Vita Parcours-Plätze Holzweidstrasse Richtung Tennisplatz
(keine Parkuhr, nur digital)

Montag – Sonntag,
max. 12 Std.

CHF 1.00 / Std.
max. Gebühr pro Tag CHF 6.00

Wihaldenstrasse
(keine Parkuhr, nur digital)

Montag – Sonntag,
max. 12 Std.

Mit Parkbewilligung 8340 unbeschränkt

CHF 1.00 / Std.
max. Gebühr pro Tag CHF 6.00

Sportanlage Hüssenbüel
(mit Parkuhr)

Montag – Sonntag,
max. 12 Std.

CHF 1.00 / Std.
max. Gebühr pro Tag CHF 6.00

 

Einführung per 1. Oktober 2023

Orn
(keine Parkuhr, nur digital)

Montag – Sonntag,
max. 12 Std.

CHF 2.50 / Std.
max. CHF 10.00

Entlang der Höhenstrasse; Parkplätze bei Schlittelbahn-Inbetriebnahme
(keine Parkuhr, nur digital)

Montag – Sonntag
max. 12 Std.

(nur Winterhalbjahr aufschalten)

CHF 2.50 / Std.
max. CHF 10.00


Der Gebührentarif der Politischen Gemeinde Hinwil wird unter Punkt 3.2 entsprechend angepasst.

Der Gemeinderatsbeschluss liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus, Abteilung Präsidiales, 2. Stock, zur Einsicht auf oder kann von der Gemeindewebsite unter Amtliche Publikation heruntergeladen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweise sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Hinwil, 25. April 2023

Abteilung Präsidiales

Name
Amtliche Publikation GRB; 19.04.2023.pdf Download 0 Amtliche Publikation GRB; 19.04.2023.pdf
GRB 2023-57; Parkraumbewirtschaftung Hinwil; Einfuehrung per 1. Juli 2023; Genehmigung.pdf Download 1 GRB 2023-57; Parkraumbewirtschaftung Hinwil; Einfuehrung per 1. Juli 2023; Genehmigung.pdf