Erneuerungswahl Friedensrichter/in für die Amtsdauer 2027 – 2033; Wahlanordnung

15. Oktober 2026

Wahlanordnung für die Erneuerungswahl Friedensrichter/in für die Amtsdauer 2027 - 2033

Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf den 28. Februar 2027 festgesetzt. In Anwendung von Art. 4 Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens 24. November 2026 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Hinwil einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz «bisher» (wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat) und Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist, angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Abteilung Präsidiales und Sicherheit, praesidiales@hinwil.ch erhältlich oder können von der Gemeindewebsite www.hinwil.ch heruntergeladen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert
einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat erklärt die/den Vorgeschlagene/n als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl am Sonntag, 28. Februar 2027 mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang und bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang könnten bei der Abteilung Präsidiales und Sicherheit gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Für jede Behörde wird den Wahlunterlagen in Anwendung von § 61 Abs. 2 GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.


Hinwil, 15. Oktober 2026

Gemeinderat Hinwil

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Publikation Anordnung Erneuerungswahl Friedensrichter/in 2027 - 2033 (PDF, 393 kB) Download 0 Publikation Anordnung Erneuerungswahl Friedensrichter/in 2027 - 2033
Wahlvorschlag Friedensrichter/in (PDF, 113 kB) Download 1 Wahlvorschlag Friedensrichter/in