Zürichstrasse, Behebung Schwachstellen Radweg und Bushaltestellen; Zusatzkredit gebundene Ausgabe

19. Oktober 2026

Das Tiefbauamt des Kantons Zürich hat 2025 die Zürichstrasse zwischen der Bührerkreuzung und dem Spiralkreisel ausgebaut. Gleichzeitig hat die Gemeinde Hinwil den Einlenker Unterdorfstrasse und den Einlenker Industriegebiet angepasst.

Gemäss RRB 412-2024 weist der Kostenvoranschlag vom 23. Oktober 2023 für die Massnahmen in der Kantonsstrasse Kosten von CHF 2'869'000 aus, wovon CHF 211'000 zu Lasten der Gemeinde Hinwil fallen. Der Gemeinderat sicherte die Kostenbeteiligung der Gemeinde Hinwil mit Beschluss Nr. 2023-158 vom 4. Oktober 2023 zu. Im Rahmen der Ausführung wurde der Kredit für diese Kostenbeteiligung jedoch nicht eingeholt.

Für die Anpassung der beiden Einlenker Unterdorfstrasse und Industriegebiet wurde gemäss Kostenvoranschlag vom 6. Januar 2024 ein Kredit von CHF 105’000 genehmigt (Beschluss Nr. 2025-12 vom 4. Februar 2025). Darin sind die Kosten für die Landantretung Unterdorfstrasse beim Einlenker Unterdorfstrasse (10 m2) nicht enthalten.

Die Arbeiten an der Zürichstrasse sind mittlerweile abgeschlossen. Die Schlussrechnung des Tiefbauamts umfasst sowohl die Kostenbeteiligung der Gemeinde an den Massnahmen in der Kantonsstrasse als auch die Anpassung der Einlenker inklusive Landantretung und weist abschliessende Gesamtkosten zu Lasten der Gemeinde von CHF 234'271.94 inkl. MwSt. aus.

Die Kosten für die Landantretung von 10 m2 im Bereich des Einlenkers Unterdorfstrasse betragen CHF 9'600. Diese Kosten wurden mit Beschluss Nr. 2024-71 vom 7. Mai 2024 durch den Gemeinderat bewilligt.

Da für die Kostenzusicherung über CHF 211'000 kein Kredit eingeholt wurde, wird nun ein Zusatzkredit im Umfang des noch ausstehenden Beitrags als gebundene Ausgabe beantragt. Das Tiefbauamt schlägt vor, die Kostenbeteiligung der Gemeinde auf die vereinbarte Kostenzusicherung zuzüglich Landerwerbskosten auf CHF 220'600.00 (inkl. MwSt.) zu beschränken.

Damit beträgt die Höhe des vorliegend beantragten Zusatzkredit CHF 115'000.00 inkl. MwSt.

Der Kreditbeschluss liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus, Abteilung Präsidiales, 2. Stock, zur Einsicht auf oder kann von der Gemeindewebsite unter Amtliche Publikation heruntergeladen werden. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.


Hinwil, 19. Oktober 2026

Abteilung Infrastruktur und Umwelt

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