Ref. Kirchgemeindeversammlung vom 9. Dezember 2018; Beschlüsse
1. Abnahme des Voranschlages 2019 sowie der Investitionsrechnung und Festsetzung des Steuerfusses auf 12 %
2. a) Nachwahl eines Kirchenpflegemitgliedes: Der Sitz bleibt vakant.
b) Wahl des Kirchenpflegepräsidiums: Gewählt wurde Sandra Aeschbacher.
Rechtsmittelbelehrung
«Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der von der Veröffentlichung bzw. bezüglich des Protokolls von der Auflage an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil, Martin Fischer, Präsident, Wihaldenstrasse 30, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.»
Das Protokoll liegt auf der Gemeindekanzlei Hinwil zur Einsicht auf. Über die Festtage,
vom 24. Dezember 2018 bis 2. Januar 2019, ist die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Sie finden das Protokoll auch unter www.ref-hinwil.ch.
Name | |||
---|---|---|---|
Beschlusse_Kirchgemeindeversammlung_09.12.2018.pdf (PDF, 44.6 kB) | Download | 0 | Beschlusse_Kirchgemeindeversammlung_09.12.2018.pdf |