Teilrevision kommunale Nutzungsplanung „Windkraftanlagen“; Festsetzung und Nichtgenehmigung
Die Gemeindeversammlung Hinwil hat mit Beschluss vom 20. März 2024 die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung „Windkraftanlagen“ festgesetzt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 28. Januar 2025 verfügt (KS-ARE 25-0005):
- Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung, welche die Gemeindeversammlung Hinwil mit Beschluss vom 20. März 2024 festgesetzt hat, wird nicht genehmigt.
Dauer der Planauflage: 30 Tage vom Datum der Ausschreibung an.
Angaben zur Auflage
Die Akten liegen vom 21. März 2025 bis 20. April 2025 während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau und Planung, Gemeindehausstrasse 2, 8340 Hinwil zur Einsicht auf.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Hinwil, 21. März 2025
Abteilung Bau und Planung
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