Schülerzuteilungsvertrag Hinwil-Wald

4. Juli 2025

Anpassung Schülerzuteilungsvertrag

Die Schulpflege Hinwil hat an der Schulpflegesitzung vom 12. Juni 2025 den überarbeiteten Schülerzuteilungsvertrag Hinwil-Wald gültig ab 1. August 2025 genehmigt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweise sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Hinwil, 4. Juli 2025

Schulpflege Hinwil

Name
250704 Amtliche Publikation Schülerzuteilungsvertrag (PDF, 258.82 kB) Download 0 250704 Amtliche Publikation Schülerzuteilungsvertrag
Schülerzuteiungsvertrag Hinwil-Wald, gültig ab 1.8.2025 (PDF, 1.82 MB) Download 1 Schülerzuteiungsvertrag Hinwil-Wald, gültig ab 1.8.2025