Anordnung Urnenabstimmung vom 30. November 2025; Einzelinitiative zur „Präzisie-rung des Stiftungszwecks für die Stiftung Wohnen im Alter“
Einzelinitiative zur „Präzisierung des Stiftungszwecks für die Stiftung Wohnen im Alter“
Anordnung Urnenabstimmung 30. November 2025
Gemäss § 57 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) werden Wahlen und Abstimmungen an der Urne durch die wahlleitende Behörde angeordnet. Der Gemeinderat Hinwil hat an seiner Sitzung vom 20. August 2025 beschlossen:
Der Urnengang zur Einzelinitiative „Präzisierung des Stiftungszwecks für die Stiftung Wohnen im Alter“ wird auf Sonntag, 30. November 2025 angesetzt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Hinwil, 17. Oktober 2025
Gemeinderat Hinwil
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