Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen
Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen
Gemeinden: Hinwil und Fischenthal
Standort: 8498 Gibswil
für:
L-0213316.2
20 kV-Kabel zwischen der Transformatorenstation Geren und der Maststation Niderhus
- Verlängerung des bestehenden Kabels mit einer Muffe
- Umlegen und Einschlaufen in die Maststation Niderhus
- Die Arbeiten finden im Gebiet Obermoos in der Pazelle 6383 an der Eggstrasse statt.
Koordinaten: von 2711412/ 1241273 nach 2710580/1240993
L-2561425.1
20 kV-Kabel zwischen der Transformatorenstation Schufelberg und der Maststation Niderhus
- Umlegen und Einschlaufen in die Maststation Niderhus
- Die Arbeiten finden im Gebiet Obermoos in der Pazelle 6383 an der Eggstrasse statt.
Koordinaten: von 2710580/ 1240993 nach 2710001/1241017
L-0223815.2
Niederspannungsverteilnetz ab der Maststation Niderhus (S-0129427)
- Rückbau der Regelleitung
- Erstellung von Kabelschutzrohranlagen
- Teilweise Einzug in bestehende Rohranlage
- Wiederanschluss von 3 Hausanschlüssen
- Die Arbeiten finden in den Gebieten Obermoos, Niderhus und Bettschwändi statt.
- Der Rückbau der Regelleitung erfolgt in den Gebieten Obermoos, Niderhus und Bettschwändi im erweiterten Bereich der Eggstrasse innerhalb der kantonalen Landschaftsschutzzone III B.
Koordinaten: von 2710580/ 1240993 nach 2710986/ 1240807
S-0129427.3
Hinwil, Maststation Niderhus
- Rückbau des benachbarten Freileitungsmastes
- Transformatorenersatz mit Leistungserhöhung
- Einbau eines Lasttrennschalters
- Erstellung zweier 20 kV-Kabelhochführungen zur Maststation
- Die Arbeiten finden im Gebiet Obermoos in der Pazelle 6383 an der Eggstrasse statt.
Koordinaten: 2710580/ 1240993
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat haben die
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
Stationsstrasse 15
8623 Wetzikon ZH
im Namen von
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
Ueberlandstrasse 2
8953 Dietikon
die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen liegen vom 17.10.2025 bis 17.11.2025 in den Gemeindeverwaltungen Fischenthal und Hinwil während den Bürozeiten öffentlich auf.
Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmebewilligung:
- Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/6040/47abdf94d7 online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Rechtliche Hinweise
Enteignungsbann
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Einsprachen, Einwände und Begehren
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Frist: 30 Tage, Ablauf der Frist: 17.11.2025
Kontaktstelle:
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Hinwil, 17. Oktober 2025
Abteilung Bau und Planung
Name | |||
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Plangenehmigungsgesuch Starkstromanlage Fischenthal-Hinwil (PDF, 316.87 kB) | Download | 0 | Plangenehmigungsgesuch Starkstromanlage Fischenthal-Hinwil |