Urnenabstimmung vom 30. November 2025; Kapitalerhöhung der GZO AG Spital Wetzikon; Beteiligung durch die Gemeinde Hinwil; Abstimmungsergebnis
Kapitalerhöhung der GZO AG Spital Wetzikon; Beteiligung durch die Gemeinde Hinwil
Ergebnis Urnenabstimmung vom 30. November 2025
Die Vorlage wurde in Hinwil somit angenommen.
Das detaillierte Abstimmungsprotokoll finden Sie im Anhang.
Gegen diese Abstimmung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs (§ 19 Abs. 1 und i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Hinwil, 2. Dezember 2025
Gemeinderat Hinwil
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| Abstimmungsprotokoll_Komm_20251130 (PDF, 27 kB) | Download | 1 | Abstimmungsprotokoll_Komm_20251130 |