Wahlerklärung für die stille Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2026 – 2030
Wahlerklärung für die stille Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2026 – 2030
Auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 für die Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2026 - 2030 sind dem Stadtrat gleich viele bzw. weniger Personen vorgeschlagen worden, wie Stellen zu besetzen sind. Die zunächst zur Wahl vorgeschlagene Person hat sich zudem in der zweiten Vorschlagsfrist nicht geändert. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt (§ 54a des Gesetzes über die politischen Rechte [GPR, LS 161]).
Für die Amtsdauer 2026 - 2030 erklärt der Stadtrat folgende Person in stiller Wahl als gewählt:
Glanzmann Thomas, geb. 1968, Wetzikon, Notar, bisher, parteilos
Die in der Wahlanordnung vom 26. September 2025 festgelegte Wahl an der Urne findet dementsprechend nicht statt.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Banhofstrasse 25a, 8340 Hinwil erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wetzikon, 19. Dezember 2025
Stadtrat Wetzikon
(Wahlleitende Behörde)
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| 2_Publikation; Wahlerklärung für die stille Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2026 – 2030, stille Wahl zustande gekommen (PDF, 338.65 kB) | Download | 0 | 2_Publikation; Wahlerklärung für die stille Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2026 – 2030, stille Wahl zustande gekommen |