Elektroheizungsverbot - Sanierungspflicht rückt näher
Elektroheizungen und zentrale Elektroboiler müssen bis spätestens 2030 ersetzt werden; Sanierungspflicht rückt näher
Im Kanton Zürich müssen bestehende ortsfeste Elektro-Widerstandsheizungen sowie zentrale Elektro-Wassererwärmer bis spätestens 2030 ersetzt werden. Grundlage dafür sind die geltenden energierechtlichen Vorschriften des Kantons Zürich.
Eigentümerinnen und Eigentümern, die von der Sanierungspflicht betroffen sind, wird empfohlen, die Sanierung frühzeitig zu planen.
Warum hat der Kanton Zürich das Verbot von Elektroheizungen eingeführt?
Elektroheizungen haben einen sehr hohen Strombedarf. Mit dem Strombedarf eines mit Elektroheizungen beheizten Einfamilienhauses (EFH) könnten drei EFH mittels Wärmepumpe beheizt werden. «Elektrischer Strom ist kostbar - viel zu kostbar, um damit direkt-elektrisch Wärme zu erzeugen, also den Strom durch einen Widerstand zu leiten, bis er warm wird», betont die Baudirektion des Kantons Zürich. Viel sinnvoller ist es, den Strom für den Betrieb einer Wärmepumpe einzusetzen. So lässt sich die gleiche Menge an Wärme mit nur einem Drittel des Strombedarfs erzeugen.
Von den Fördergelder jetzt profitieren
Der Kanton Zürich unterstützt den Ersatz bestehender Heizsysteme im Rahmen des Förderprogramms Energie. Förderbeiträge können insbesondere für erneuerbare Heizsysteme sowie die Erstinstallation eines wassergeführten Wärmeverteilsystems ausgerichtet werden. Massgebend sind die jeweils aktuellen Förderbedingungen des Kantons Zürich.
Ergänzende Auskünfte erhalten Sie beim Kanton Zürich unter:
Gratisnummer: 0800 93 93 93
E-Mail: foerdergesuche@bd.zh.ch
Website: Förderung und BeratungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Welche Alternativen zu Elektroheizungen gibt es?
Gemäss den Vorschriften des Kantons Zürich soll ein klimaneutrales Heizsystem installiert werden. Die kommunale Energieplanung sieht vor, dass sich je nach Lage der Anschluss an einen Wärmeverbund anbietet. Weiter sind beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Holzpelletsheizung möglich. Zusätzliche Informationen rund um den Heizungsersatz finden Sie auf der Website vom Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
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Abteilung Gesundheit und Umwelt / Bau und Planung