Generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk
Der Kanton hat aufgrund der Trockenheit per 26. Juni 2026 ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (bis 50 Meter vom Waldrand) erlassen.
Im Gemeindegebiet Hinwil hat es seit einiger Zeit nicht mehr ausreichend geregnet. Dies hat zu sehr trockenen Wiesen, Feldern, Böschungen und Waldgebieten geführt. Die Gefahr eines Flächenbrandes ist bereits jetzt erheblich. In den kommenden Tagen wird das Wetter weiterhin vorwiegend trocken sein. Allenfalls auftretende gewittrige Niederschläge werden zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Situation führen. Die Brandgefahr, insbesondere in Böschungen und im Wald, wird sich deshalb weiter verschärfen.
Das Gemeindepräsidium hat die Gefahrensituation auch im Hinblick auf den 1. August überprüft und nach Einholen von Experteneinschätzungen entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz, ein allgemeines Feuerverbot auszusprechen. Das Verbot gilt ab Montag, 13. Juli 2026 und wird amtlich publiziert.
Konkret bedeutet das Verbot:
- kein Entfachen von offenen Feuern im Freien
- kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben sind (erlaubt ist das Grillieren mit Gasgrillgeräten)
- kein Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
- kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen, Kong-Ming-Laternen oder dergleichen
- kein Abbrennen von Feuerwerkskörpern
- kein Entfachen von Höhenfeuern
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Weitere Informationen sind unter www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und www.zh.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.