Generelles Feuer- und Feuerwerksverbot gilt auch am Nationalfeiertag

27. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton per 26. Juni 2026 ein Feuerverbot im Wald sowie in Waldesnähe (bis 50 Meter ab Waldrand) erlassen.

Zusätzlich gilt seit Montag, 13. Juli 2026, ein generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern sowie das Abbrennen von Feuerwerk im gesamten Gemeindegebiet Hinwil.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass dieses Verbot auch am Nationalfeiertag vom Samstag, 1. August 2026 uneingeschränkt gilt.

Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

Hier finden Sie die amtliche Publikation vom 13. Juli 2026.