Römisch-katholische Kirchgemeinde; Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2027 – 2031; Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen
Römisch-katholische Kirchgemeinde Hinwil
Erneuerungswahl der Mitglieder der Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2027 – 2031; Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen
Mit Beschluss vom 16. März 2026 hat der Synodalrat der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Synode für die Amtsdauer 2027 – 2031 für den Sonntag, 28. Februar 2027 angeordnet. Als Termin für einen 2. Wahlgang wird der Sonntag, 6. Juni 2027 festgesetzt. Auf die röm.-kath. Kirchgemeinde Hinwil entfällt ein Sitz.
Die Wahl wird nach Art. 21 und Art. 22 der Kirchenordnung (KO) in Verbindung mit §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt.
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein müssen, sind der Gemeindeverwaltung Hinwil, Abteilung Präsidiales und Sicherheit, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil, bis spätestens 30. September 2026 einzureichen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C und Ci sind. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Anzugeben ist, ob ein kirchliches Anstellungsverhältnis besteht. Zusätzlich kann der Rufname und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person der Synode schon bisher angehört hat, aufgeführt werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die in § 54a GPR genannten Voraussetzungen für eine stille
Wahl erfüllt, wird die vorgeschlagene Person als gewählt erklärt. Andernfalls findet eine Urnenwahl am 28. Februar 2027 statt.
Das Formular für die Wahlvorschläge finden Sie als Anhang zu dieser Publikation.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft, c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte, Florastrasse 1, 8008 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Hinwil, 21. August 2026
Gemeindeverwaltung Hinwil
(Wahlleitende Behörde)
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| 1. Publikation Einreichung Wahlvorschläge (PDF, 403 kB) | Download | 0 | 1. Publikation Einreichung Wahlvorschläge |
| 1.1 Formular Wahlvorschlag Synodale; 1. Frist (PDF, 85 kB) | Download | 1 | 1.1 Formular Wahlvorschlag Synodale; 1. Frist |