Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie jeweils unter der Website des Kantons Zürich und des Bundes.
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Die App "VoteInfo" informiert Sie über alle eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen. Sie können das Abstimmungsgeschehen am Sonntag live mitverfolgen und erfahren ab 12 Uhr, wie Ihre Gemeinde, Ihr Kanton und die Schweiz zu den Vorlagen gestimmt haben. |
Abstimmungsschablone für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit
Im Kanton Zürich können Stimmberechtigte mit Sehbehinderung oder Blindheit neu ihre Stimmzettel für eidgenössische Vorlagen selbstständig ausfüllen. Dies mithilfe einer Abstimmungsschablone, entwickelt von der Bundeskanzlei. Der Kanton Zürich geht bei deren Einführung als Pilotkanton voran. Erstmals zum Einsatz kommt die Schablone anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 30. November 2025.
Die Abstimmungsschablone kann kostenlos beim Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) bestellt werden:
- im Hilfsmittelshop SZBLIND
- über das Kontaktformular
- telefonisch unter Nr. 062 888 28 70
Urnenöffnungszeiten
Altes Dorfschulhaus, beim Gemeindehaus:
am Abstimmungssonntag von 09.30 - 11.00 Uhr
Aussenwachten, jeweils im entsprechenden Schulhaus (Wernetshausen, Hadlikon):
am Abstimmungssonntag von 09.30 - 10.30 Uhr
Letzte Leerung Briefkasten beim Gemeindehaus:
am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr
Bedingungen/Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen und Wählen berechtigt.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Die Kopie des Stimmrechtsausweises ist persönlich abzuholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitzubringen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken. Es ist bereits frankiert. Sie können es auch während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
- Sie können Ihr Stimmmaterial in den Gemeindebriefkasten werfen, dies gilt ebenfalls als briefliche Abstimmung. Der Gemeindebriefkasten wird letztmals am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr geleert.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterschrieben ist;
- im Antwortkuvert mehr Stimmzettelkuverts als Stimmrechtausweise liegen.
Kontakt
Abteilung Präsidiales, praesidiales@hinwil.ch / 044 938 55 30