Einbürgerungsverfahren

Ordentliche Einbürgerung
Die Voraussetzungen sowie Informationen finden Sie unter diesem Link.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung?
Sie können es mit dem Einbürgerungs-Checker unverbindlich herausfinden.

Für die Bewerbenden gilt das Prinzip "digital first": Wer sich einbürgern lassen möchte, soll das Gesuch elektronisch einreichen: eEinbürgerung auf ZHservices

Hier finden Sie Videos und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu Ihrem selbst deklarierten AGOV-Login.

Kosten
Gemeindegebühren:

  • Fr. 1'500.00 für GesuchstellerIn über 25 Jahre
  • Fr. 750.00 für GesuchstellerIn unter 25 Jahre
  • kostenlos für GesuchstellerIn unter 20 Jahre

Kantonsgebühren:

  • Fr. 500.00 für GesuchstellerIn über 25 Jahre
  • Fr. 250.00 für GesuchstellerIn unter 25 Jahre
  • kostenlos für GesuchstellerIn unter 20 Jahre

Bundesgebühren:

  • Fr. 150.00 für Ehepaare, die gemeinsam ein Gesuch stellen
  • Fr. 100.00 für GesuchstellerIn über 18 Jahre (Volljährige)
  • Fr. 50.00 für GesuchstellerIn unter 18 Jahre (Minderjährige)
     

Erleichterte Einbürgerung
Die Voraussetzungen sowie Informationen finden Sie unter diesem Link.

Erfahren Sie hier, ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.

Das Gesuchsformular können Sie unter Online-Dienste bestellen.

Weiterführende Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Migration.

Kosten
Bei der erleichterten Einbürgerung erhebt das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Gebühr. Die Gebühr beträgt Fr. 900.00. Für Personen unter 18 Jahren beträgt die Gebühr Fr. 650.00.
 

Einbürgerung von Schweizer Bürgern in Hinwil
Schweizer/innen, die sich in Hinwil einbürgern möchten, müssen mindestens 2 Jahre vor Einreichung des Gesuches in unserer Gemeinde gewohnt haben. Neben diesen Wohnsitzerfordernissen muss die bewerbende Person geordnete persönliche, familiäre und finanzielle Verhältnisse nachweisen können, mit den örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut sein und die Rechtsordnung beachten.

Das Gesuch finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.

Kosten pro Gesuch
Die Kosten für die Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Hinwil betragen:

  • Fr. 200.00 für GesuchstellerIn über 25 Jahre oder Familie/Ehepaar, die gemeinsam ein Gesuch stellen
  • Fr. 100.00 für GesuchstellerIn unter 25 Jahre
  • kostenlos für GesuchstellerIn unter 20 Jahre


Bürgerrechtsentlassung
Schweizerinnen und Schweizer können ihr Gemeindebürgerrecht oder das Schweizer
Bürgerrecht aufgeben.
 

Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht
Voraussetzungen:

  • Sie haben ein Bürgerrecht von mindestens einer anderen Gemeinde in der Schweiz.

Verfahren:

  • Sie reichen das Gesuch bei der Gemeinde ein, aus deren Bürgerrecht Sie entlassen werden möchten.

Beilagen:

  • Auszug aus dem schweizerischen Zivilstandsregister
  • Zustimmungserklärung bei Kindern unter 18 Jahren


Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht
Voraussetzungen:

  • Sie wohnen nicht in der Schweiz.
  • Sie haben eine andere Staatsangehörigkeit oder Ihnen wird eine andere Staatsangehörigkeit zugesichert.

Verfahren:

  • Sie reichen das Gesuch beim Gemeindeamt des Kantons Zürich oder bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland (Botschaft/Konsulat) ein.
  • Das Gemeindeamt bearbeitet nur Gesuche von Personen, die ein Bürgerrecht im Kanton Zürich haben.

Beilagen:

  • Auszug aus dem schweizerischen Zivilstandsregister
  • Nachweis des Wohnsitzes im Ausland
  • Kopie eines gültigen, ausländischen Passes oder der Zusicherung der Staatsbürgerschaft
  • Zustimmungserklärung bei Kindern unter 18 Jahren

Weitere Informationen: https://www.zh.ch/de/migration-integration/buergerrechtsentlassung.html