Restprämienübernahme Krankenkasse ("kleine Sozialhilfe")

Nicht alle Personen mit Anspruch auf Sozialhilfe wollen wirtschaftliche Hilfe beziehen. Wenn Ihr sozialhilferechtliches Existenzminium nicht gedeckt ist, können Sie auch nur die Übernahme der Krankenkassenprämie beantragen (sog. "Kleine Sozialhilfe"). Die "Kleine Sozialhilfe" umfasst höchstens den Prämienrest (= Prämien abzüglich IPV). Die Restprämienübernahme ohne gleichzeitigen Sozialhilfebezug stellt keinen Bezug von Sozialhilfe dar und fällt darum nicht unter die Meldepflicht gegenüber dem Migrationsamt.

Ein Anspruch auf die "Kleine Sozialhilfe" besteht unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie sind versicherungspflichtig nach KVG und haben Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Hinwil;
  • Ihr sozialhilferechtliches Existenzminium ist nicht gedeckt;
  • Sie haben für das betreffende Jahr IPV (Individuelle Prämienverbilligung) beantragt.

Detaillierte Informationen finden Sie auf dem Merkblatt unter "Dokumente".