Sanierung GZO AG Spital Wetzikon; Projektupdate

1. Juli 2026

Anschubfinanzierung im vollen Umfang gesichert

Die Solidarität unter den elf verbliebenen GZO-Aktionärsgemeinden greift. Alle beteiligen sich gemäss ihrem Aktienbesitz an der Kompensation des Fehlbetrags von CHF 3.12 Millionen, welcher durch den Ausstieg der Gemeinde Bubikon entstanden war. Die einhellige Zustimmung bedeutet auch, dass die in den Zusatzkrediten eingerechneten Reserven in keiner Gemeinde angezapft werden müssen.

Der politische Prozess rund um die Beschaffung von neuem Kapital für die GZO AG ist damit erfolgreich abgeschlossen. Das klare Ja zu den Zusatzkrediten ist ein weiterer Beleg für die Bedeutung des GZO Spital Wetzikon als Zentrum für die Grund- und Notfallversorgung in der Region. Die Bevölkerung des Zürcher Oberlands möchte das Spital in Wetzikon erhalten – und ist willens, ihren Teil zur Rettung beizusteuern.

Die Nachlassstundung der GZO AG Spital Wetzikon dauert bis zum 19. Dezember 2026. Bis dahin hat die GZO AG Zeit, eine Lösung mit ihren Gläubigern zu finden.


28. April 2026
Höhe der Zusatzkredite ist definiert

Mittels Zusatzkrediten soll der Fehlbetrag von CHF 3.12 Millionen zur vollständigen Rekapitalisierung der GZO AG Spital Wetzikon ausgeglichen werden. Die Höhe der Kreditanträge, der Verteilschlüssel unter den Aktionärsgemeinden sowie der politische Prozess sind definiert.

Im Sanierungskonzept für die GZO AG Spital Wetzikon ist eine Kapitalerhöhung durch die zwölf Aktionärsgemeinden in der Höhe von CHF 50 Millionen verankert. Im vergangenen Jahr hatten die Stimmberechtigten über eine Beteiligung an genannter Anschubfinanzierung befunden. Weil die Gemeinde Bubikon ihre Beteiligung ablehnte, beträgt das vom Stimmvolk gesprochene neue Kapital derzeit nur CHF 46.88 Millionen.

Im Rahmen einer ausserordentlichen Generalversammlung der GZO AG von Ende März 2026 beschlossen die Aktionärsgemeinden dennoch eine Kapitalerhöhung von bis zu CHF 50 Millionen. Gleichzeitig legten sie fest, den Fehlbetrag von CHF 3.12 Millionen zur Erreichung des geforderten Eigenkapitals mittels beantragten Zusatzkrediten auszugleichen.

Kreditanträge mit eingeplanter Reserve
Die verbleibenden elf Aktionärsgemeinden haben sich im Weiteren darauf verständigt, sich im Minimum entsprechend ihrer Aktienanteile an der Kompensation des Fehlbetrags zu beteiligen (vgl. Übersicht Anträge Zusatzkredite, dritte Kolonne).

Falls der Zusatzkredit in einzelnen Gemeinden abgelehnt würde, lässt das Nachlassverfahren keine Zeit mehr für einen neuerlichen politischen Prozess. Darum haben die Exekutiven in ihren jeweiligen Kreditanträgen nach eigenem Ermessen eine Reserve eingerechnet.

Dank ihr liesse sich ein abermaliger Fehlbetrag ganz oder teilweise auffangen. Sämtliche Zusatzkredite sind jedoch als Kostendach formuliert. Die Reserven würden nur so weit verwendet, wie es für die Kompensation der CHF 3.12 Millionen erforderlich ist. Der Verteilschlüssel würde sich auch in Bezug auf die Reserven nach dem prozentualen Aktienbesitz richten.

In der Stadt Wetzikon entscheidet das Parlament. In Fischenthal und Seegräben liegt der Zusatzkredit in der Kompetenz des Gemeinderats. Alle anderen Gemeinden werden den Zusatzkredit im kommenden Juni ihrer Gemeindeversammlung vorlegen. Sämtliche Exekutiven empfehlen eine Zustimmung zum Zusatzkredit.

Die Kapitalerhöhung von CHF 50 Millionen erlaubt es der GZO AG, die aktuell vorhandene Liquidität für die Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern einzusetzen. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung machen die GZO AG wieder handlungsfähig und sichert die notwendigen finanziellen Mittel für den laufenden Betrieb sowie die notwendigen Investitionen in den Rohbau. Voraussetzung für die Auszahlung des neuen Kapitals bleibt, dass die Gläubiger dem Nachlassvertrag zustimmen.

 

 



20. März 2026
Aktionärsgemeinden beantragen Zusatzkredite

Die Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon haben sich darauf verständigt, dass die Differenz von CHF 3.12 Millionen zur geplanten Kapitalerhöhung mittels Zusatzkrediten ausgeglichen werden soll. Entsprechende Kreditvorlagen sind in Vorbereitung und sollen im Juni dieses Jahres zur Abstimmung kommen.

Am 30. November 2025 haben die Stimmberechtigten der Aktionärsgemeinden über die notwendige Kapitalerhöhung von insgesamt CHF 50 Millionen zur Sanierung der GZO AG Spital Wetzikon befunden. In 11 von 12 Gemeinden wurde die Vorlage angenommen. Der Gesamtanteil der Ja-Stimmen lag bei über 70 Prozent.

Weil die Gemeinde Bubikon ihre Beteiligung an der Kapitalerhöhung abgelehnt hatte, beträgt das vom Stimmvolk gesprochene neue Kapital aktuell nur CHF 46.88 Millionen. In der Zwischenzeit haben sich die 11 verbleibenden Aktionärsgemeinden darauf verständigt, die Differenz von CHF 3.12 Millionen mittels Zusatzkrediten auszugleichen, damit die im Sanierungskonzept definierte Anschubfinanzierung von CHF 50 Millionen erreicht wird.

Klares Bekenntnis zum Erhalt des Spitals Wetzikon
Die Aktionärsgemeinden werten die Zustimmung ihrer Stimmbevölkerung zur Kapitalerhöhung als ein klares Bekenntnis zum Erhalt des Spitals Wetzikon als wichtiges Zentrum für die Grund- und Notfallversorgung in der Region. Sie erachten es deshalb als folgerichtig, sich gemäss ihren Aktienanteilen am Differenzbetrag zu beteiligen, welcher durch den Ausfall der Gemeinde Bubikon entstanden ist.

Die genaue Höhe der Zusatzkredite in den einzelnen Aktionärsgemeinden steht allerdings noch nicht fest. Um eine erneute Differenz durch eine allfällige Ablehnung der Vorlage in einer Gemeinde auszugleichen, können die beantragten Kredite höher ausfallen, als es durch den Aktienanteil an den fehlenden CHF 3.12 Millionen vorgegeben ist. Sämtliche Kredite werden als Kostendach formuliert, sodass in jedem Fall nur so viel Steuergeld ausbezahlt wird, wie zum Erreichen der ursprünglich definierten Kapitalerhöhung von CHF 50 Millionen notwendig ist.

Kreditvorlagen sind in Ausarbeitung
Aktuell sind alle Exekutiven der 11 verbliebenen Aktionärsgemeinden dabei, den genauen Kreditrahmen für ihre Gemeinde zu definieren und eine entsprechende Kreditvorlage auszuarbeiten. In Fischenthal und Seegräben liegt der Zusatzkredit in der Kompetenz des Gemeinderats, alle anderen Gemeinden werden den Kredit ihrer Gemeindeversammlung im Juni dieses Jahres vorlegen. In der Stadt Wetzikon entscheidet das Parlament.

Spätestens Mitte April 2026 werden die 11 verbliebenen Aktionärsgemeinden die genaue Höhe der Kreditvorlagen in den einzelnen Gemeinden bekannt geben können.
 

5. März 2026
Kapitalerhöhung soll Ende März beschlossen werden

In der Sanierung der GZO AG Spital Wetzikon kündigt sich ein nächster Meilenstein an. So haben die GZO AG und die Aktionärsgemeinden gemeinsam entschieden, am 23. März 2026 eine ausserordentliche Generalversammlung durchzuführen, in deren Rahmen die Aktionärsgemeinden eine Kapitalerhöhung in der Höhe von maximal CHF 50 Millionen beschliessen. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Nachlassvertrag zwischen der GZO AG und ihren Gläubigern zustande kommt und der Fortbestand des Spitals Wetzikon gesichert ist.

Weil die Gemeinde Bubikon ihre Beteiligung an der Kapitalerhöhung an der Urnenabstimmung von Ende November 2025 abgelehnt hatte, beträgt das vom Stimmvolk gesprochene neue Kapital aktuell nur CHF 46.88 Millionen. In der Zwischenzeit haben sich die verbleibenden Aktionärsgemeinden auf einen Weg verständigt, wie die Differenz von CHF 3.12 Millionen ausgeglichen werden kann. Die entsprechenden Beschlüsse der einzelnen Exekutiven stehen noch aus, werden aber in den nächsten zwei Wochen gefällt, so dass die Aktionärsgemeinden noch vor der ausserordentlichen Generalversammlung über das konkrete Vorgehen informieren können.
 

16. Dezember 2025
Aktionärsgemeinden prüfen weitere Optionen zur Kapitalbeschaffung
Medienmitteilung der GZO-Aktionärsgemeinden

Nach erfolgter Urnenabstimmung über die Kapitalerhöhung der GZO AG Spital Wetzikon von Ende November trafen sich die Führungskräfte der Aktionärsgemeinden und der GZO AG in Wetzikon, um über die Konsequenzen des Abstimmungsresultats und das weitere Vorgehen zu beraten.

Dass die GZO AG zur Realisierung des Sanierungskonzepts und damit zur Rettung des Spitals auf eine Anschubfinanzierung in der Höhe von 50 Millionen Franken angewiesen ist, wurde beim Treffen abermals bekräftigt. Durch die knappe Ablehnung in Bubikon beträgt das vom Stimmvolk gesprochene neue Kapital aktuell 46,88 Millionen Franken. Der fehlende Betrag von 3,12 Millionen Franken muss folglich innerhalb der nächsten Monate kompensiert respektive anderweitig beschafft werden können.

Für die Bevölkerung im Zürcher Oberland hat das Spital Wetzikon einen hohen Stellenwert. Beleg dafür ist die breite Zustimmung zur Kapitalerhöhung. 11 der 12 Aktionärsgemeinden haben eine finanzielle Unterstützung befürwortet, der Anteil der Ja-Stimmen lag über alle Urnenabstimmungsgemeinden hinweg gerechnet bei über 70 Prozent. Im Rahmen des Austausches in Wetzikon wurden darum verschiedene Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung präsentiert und plausibilisiert. Die Palette der Handlungsoptionen reicht von einem Crowdfunding durch Dritte über eine Erweiterung des Aktionariats bis hin zu Nachtragskrediten der Gemeinden.

Der Evaluierungsprozess wird fortgesetzt, die Chancen und Gefahren verschiedener Handlungsoptionen sorgfältig erwogen. Bis Ende Januar 2026 werden die Aktionärsgemeinden über konkrete Massnahmen und das weitere Vorgehen informieren können.
 

30. November 2025
Grossteil der Bevölkerung steht hinter dem GZO Spital Wetzikon

Elf von zwölf Aktionärsgemeinden haben der Kapitalerhöhung für die GZO AG Spital Wetzikon zugestimmt. Damit stellen die Trägergemeinden zusammen ein Finanzierungsvolumen von insgesamt CHF 46.88 Millionen bereit – CHF 3.12 Millionen weniger als im Sanierungskonzept vorgesehen. Die politischen Führungskräfte jener Aktionärsgemeinden, die der Kapitalerhöhung zugestimmt haben, treffen sich zeitnah mit den Verantwortlichen der GZO AG und den mandatieren Fachexperten zu einer Krisensitzung. Dabei sollen die Ausgangslage analysiert und alle Handlungsoptionen zur Beschaffung von weiterem Kapital evaluiert werden.
 

11. April 2025
Sanierungskonzept GZO AG Spital Wetzikon; das Stimmvolk entscheidet über finanzielle Unterstützung

Ob sich die öffentliche Hand am Sanierungskonzept des GZO AG Spital Wetzikon beteiligt, entscheidet die Bevölkerung. In sämtlichen 12 Aktionärsgemeinden kommt eine entsprechende Kreditvorlage zur Abstimmung. Der Sanierungsplan für das GZO AG Spital Wetzikon beinhaltet unter anderem eine Anschubfinanzierung durch die Aktionärsgemeinden. Diese müssen neues Kapital in der Höhe von insgesamt 50 Millionen Franken einschiessen, damit die Rettung des Spitals gelingen kann. Weiterführende Informationen sind im Detailbericht zu Handen der GZO-Aktionärsgemeinden (Präsentation unter Dokumente) oder auf der der Website Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.der GZO zu finden.

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Med_Info_2025_11_30_Urnenabstimmung_GZO (PDF, 41 kB) Download 0 Med_Info_2025_11_30_Urnenabstimmung_GZO
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Detailbericht zu Handen GZO-Aktionärsgemeinden (PDF, 3.59 MB) Download 2 Detailbericht zu Handen GZO-Aktionärsgemeinden