Adressauskunft erweitert

Adressauskünfte werden persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder auf schriftliches Gesuch hin erteilt (keine telefonischen Auskünfte). Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG).

Erweiterte Auskunft

Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (z.B. mittels Rechnungskopie, Gerichtsurkunde, Verlustschein, Vertrag mit gültiger Unterschrift usw.), können zusätzlich folgende Daten bekannt gegeben werden (§ 18 Abs. 2 MERG):

• Zuzugs- und Wegzugsort
• Geburtsdatum
• Geschlecht
• Zivilstand
• Heimatort

Datensperre
Über Personen mit einer Datensperre werden keine Auskünfte erteilt, ausser es besteht ein berechtigtes Interesse.

Kosten CHF 20.00 (pro Auskunft)
Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 20.00
Diese Dienstleistung muss online mit MasterCard, VISA oder Postcard bezahlt werden.

Bemerkung

Bitte füllen Sie die mit Stern gekennzeichneten Formularfelder vollständig aus. Für die erweiterte Adressauskunft ist eine Begründung und ein Interessensnachweis notwendig. Bitte beachten Sie, dass nur Personen mit einem Benutzerkonto in diesem Formular ein Dokument einfügen können. Personen ohne Benutzerkonto werden gebeten, den Nachweis per E-Mail an ewd@hinwil.ch zuzustellen. Die Anfrage kann erst bearbeitet werden, nachdem der Interessensnachweis zugestellt wurde und ausreichend ist.

Verfahren

Die originale Adressauskunft erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post zugestellt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.