Gastwirtschaftspatente
Bewilligung für ein Gastwirtschaftspatent:
§ 2 Gastgewerbegesetz vom 1. Dezember 1996. Eines Patentes bedarf, wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht, das heisst:
- alle, die eine Gastwirtschaft führen
- alle, die Handel mit alkoholischen Getränken und/oder gebrannten Wassern betreiben
- alle, die eine Festwirtschaft bei einem Vereinsanlass etc. führen
Betriebsart | Definition | Formular |
Gastwirtschaft | Ständiger Betrieb in Restaurant / Hotel | Gesuch für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft |
Klein- und Mittelverkauf | Ständiger Betrieb in Lebensmittel-Läden oder Ausstellungen | Gesuch für ein Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes |
Festwirtschaft | Vorübergehender Betrieb bei Vereinsanlässen etc. | Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehenden Betriebes |
Links:
Rauchverbot ab 1. Mai 2010
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Sicherheit | 044 938 55 30 | sicherheit@hinwil.ch |
Name | |
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Brandschutz; Verwendung/Checkliste Flüssiggas - Veranstaltungen | Download |
Brandschutz; Zeltbauten - Merkblatt VKF Veranstaltungen | Download |
Jugendschutz: Age Calculator 2019 - Übersicht der Alterskategorien/Jahrgänge | Download |
Jugendschutz: Informationsblatt Suchtprävention | Download |
Jugendschutz: Informationsschild zum Aufhängen | Download |
Jugendschutz: Merkblatt Alkohol und Spirituosen | Download |
Jugendschutz: Merkblatt Alkoholausschank | Download |
Merkblatt Gastgewerbe, Klein- u. Mittelverkauf - Das Wichtigste in Kürze | Download |
Patent zur Führung einer Festwirtschaft | Download |
Patent zur Führung einer Gastwirtschaft | Download |
Patent zur Führung eines Klein- u. Mittelverkaufsbetriebes | Download |