Kindes- und Erwachsenenschutz
Am 1. Januar 2013 trat das revidierte Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Damit werden die Aufgaben, welche bisher von den kommunalen Vormundschaftsbehörden wahrgenommen wurden, auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Bezirks Hinwil übertragen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen direkt an die KESB in Rüti.
Adresse: | Joweid Zentrum 1, 8630 Rüti |
Telefon: | 055 536 15 00 |
E-Mail: | sekretariat@kesb-hinwil.ch |
Website: | https://www.kesb-hinwil.ch/ |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Soziales | 044 938 55 70 | soziales@hinwil.ch |