Feuerungskontrolle

Feuerungsanlagen (Oel, Gas, Holz) müssen periodisch kontrolliert werden. Als Liegenschaftenbesitzer haben Sie die Wahlmöglichkeiten, die Kontrolle

a) im Rahmen eines Service-Abonnements oder Einzelauftrages durch Ihre Heizungsfirma,
b) einen frei wählbaren Feuerungskontrolleur oder
c) wie bisher durch den amtlichen Feuerungskontrolleur, Jürg Giger,

durchführen zu lassen.

Die Gemeinden bzw. die Feuerungskontrolleure sind ab der Heizsaison 2016/17 verpflichtet bei Holzzentralheizungen alle zwei Jahre die Einhaltung der Kohlenmonoxid-Grenzwerte zu kontrollieren (CO-Messung). Bei den restlichen Holzfeuerungen bis 70 kW (Öfen, Herde, Cheminées usw.) wird wie bis anhin ab einem Holzverbrauch > 200 kg/a eine Sichtkontrolle durchgeführt.
Weiterführende Informationen und Unterlagen finden Sie unter: www.zh.ch/feuerungskontrolle

Wünschen Sie die amtliche Kontrolle, müssen Sie nichts unternehmen. Jürg Giger wird sich wie bisher bei Ihnen anmelden. Wir bitten Sie, ihm freien Zugang zu den Feuerungsanlagen zu gewähren sowie das Kaminfegerbüchlein gut sichtbar zu deponieren. Die Kontrollgebühren werden Ihnen durch Jürg Giger verrechnet.

Wir danken Ihnen für Ihre Bereitschaft und Mitarbeit, die Luft sauber zu halten.

Gebühren Feuerungskontrolle

Gebühren exkl. MwSt.
Sicht- und Emissionskontrolle Holzheizungsanlagen: CHF 94.00
Oel und Gas einstufig: CHF 120.00
Oel und Gas zweistufig: CHF 150.00
Kontrollen im Stundenansatz: CHF 105.00
CO-Messung: nach Aufwand
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Pauschalgebühr der Servicefirmen: CHF 58.00