Adressauskunft erweitert
Adressauskünfte werden persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder auf schriftliches Gesuch hin erteilt (keine telefonischen Auskünfte). Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG).
Erweiterte Auskunft
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (z.B. mittels Rechnungskopie, Gerichtsurkunde, Verlustschein, Vertrag mit gültiger Unterschrift usw.), können zusätzlich folgende Daten bekannt gegeben werden (§ 18 Abs. 2 MERG):
• Zuzugs- und Wegzugsort
• Geburtsdatum
• Geschlecht
• Zivilstand
• Heimatort
Datensperre
Über Personen mit einer Datensperre werden keine Auskünfte erteilt, ausser es besteht ein berechtigtes Interesse.
Kosten CHF 20.00 (pro Auskunft)
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 938 55 11 | ewd@hinwil.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 20.00
Bemerkung
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.