Gebäudebrütende Vögel

20. April 2026

Nistplätze von Vögeln, welche an Gebäuden brüten, gelten als Naturschutzobjekte und sind gesetzlich geschützt. Gemeinden sind deshalb verpflichtet, ein Inventar über die bekannten und vermuteten Nistplätze im Siedlungsgebiet zu führen. Dies ermöglicht den Schutz der Nistplätze während Um- und Neubauten und erhöht die Planungssicherheit für Bauherren.

Ab Mai 2026 werden deshalb Spezialistinnen und Spezialisten in Zusammenarbeit mit Freiwilligen des Naturschutzvereins die Gebäude in Hinwil nach den besonders gefährdeten Mauerseglern, Rauch- und Mehlschwalben absuchen. Neben den Niststandorten von Segler und Schwalben werden auch diejenigen von Turmfalken, Schleiereulen, Dohlen und Weissstörchen erfasst. Die gefundenen und vermuteten Standorte werden dann in das Gebäudebrüterinventar aufgenommen.

Kennen Sie Niststandorte von Seglern, Schwalben oder anderen gebäudebrütenden Vogelarten? Dann melden Sie sich bitte per E-Mail direkt bei der Abteilung Gesundheit und Umwelt (gesundheit.umwelt@hinwil.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Vielen Dank.

Abteilung Gesundheit und Umwelt