Feuerwerksverbot am 1. August
An der Gemeindeversammlung vom 18. März 2026 haben die Hinwiler Stimmberechtigten einem Verbot von lärmendem Feuerwerk zugestimmt. Dieses Verbot wurde inzwischen durch den Gemeinderat in der Polizeiverordnung der Gemeinde Hinwil rechtlich verankert.
Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist am 1. August sowie an Silvester und Neujahr untersagt. Ausgenommen ist nicht lärmendes Feuerwerk wie Wunderkerzen, Vulkane oder bengalisches Feuerwerk.
Die revidierte Polizeiverordnung finden Sie ab 1. Juli 2026 auf unserer Website.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
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| Plakat Feuerwerksverbot (PDF, 662 kB) | Download | 0 | Plakat Feuerwerksverbot |