Aufhebung des generellen Verbots für das Entfachen von offenen Feuern
Mit Präsidialverfügung vom 13. Juli 2026 wurde auf dem Gemeindegebiet von Hinwil ein generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern und Abbrennen von Feuerwerk ausgesprochen.
Das allgemeine Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Hinwil wird per Freitag, 28. August 2026 aufgehoben. Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Hier finden Sie die amtliche Publikation vom 27. August 2026.