Wahlanordnung für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026

9. Februar 2024

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Rechnungsprüfungskommission (RPK) für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026; 1. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen; Ansetzung einer 40-tägigen Frist; Wahlanordnung für den Sonntag, 9. Juni 2024

Für die aus der Rechnungsprüfungskommission zurücktretende Maya Nussbaum ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 – 2026 zu wählen. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung sowie §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind Wahlvorschläge bis spätestens 20. März 2024 an die Gemeindeverwaltung Hinwil, Abteilung Präsidiales, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Hinwil hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat erklärt die/den Vorgeschlagene/n als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl am Sonntag, 9. Juni 2024 durchgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Abteilung Präsidiales, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil oder unter Amtliche Publikationen erhältlich.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Hinwil, 9. Februar 2024

Abteilung Präsidiales

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