Revision Bau- und Zonenordnung (technische Bereinigung Paket 2) und öffentlicher Gestaltungsplan Fadwis, Inkrafttreten

30. August 2024

Die Gemeindeversammlung Hinwil hat mit Beschluss vom 16. März 2022 die Revision der Bau- und Zonenordnung (technische Bereinigung Paket 2) festgesetzt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 30. Januar 2023 die Vorlage teilweise nichtgenehmigt (ARE 22-1071). Als Nicht-genehmigungsfähig erwies sich der Art. 10.4.3 Entwurf BZO. Da durch die Nichtgenehmigung dieses Artikels keine Regelungslücke entstand, konnte die restliche Vorlage genehmigt werden. Die Unterlagen lagen während 30 Tagen vom 28. Juni bis 28. Juli2024 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Abteilung Bau und Planung öffentlich auf.

Mit Schreiben vom 23. August 2024 teilt das Baurekursgericht mit, dass gegen den Öffentlichen Gestaltungsplan Fadwis und die Teilrevision Bau- und Zonenordnung bis zu diesem Datum kein Rekurs eingelegt wurde. Die Rekursfrist ist nun abgelaufen. Die beiden Vorlagen der Öffentliche Gestaltungsplan Fadwis und die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (Paket 2) treten somit mit der heutigen Publikation per 30. August 2024 in Kraft.

Hinwil, 30. August 2024

Bau und Planung

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Amtliche_Publikation_Inkrafttreten Paket 2 (PDF, 259.77 kB) Download 0 Amtliche_Publikation_Inkrafttreten Paket 2