Anordnung Urnenabstimmung vom 24. November 2024; Einzelinitiative "ÖV-Erschliessung der Wohngebiete Hinwil Nord"

11. Oktober 2024

Einzelinitiative "ÖV-Erschliessung der Wohngebiete Hinwil Nord"

Anordnung Urnenabstimmung vom 24. November 2024

Gemäss § 57 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) werden Wahlen und Abstimmungen an der Urne durch die wahlleitende Behörde angeordnet. Der Gemeinderat Hinwil hat an seiner Sitzung vom 11. September 2024 beschlossen:

Der Urnengang zur Einzelinitiative "ÖV-Erschliessung der Wohngebiete Hinwil Nord" wird auf Sonntag, 24. November 2024 angesetzt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Hinwil, 11. Oktober 2024

Gemeinderat Hinwil

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