Flugfeld Hasenstrick; Gesuch um Änderungen des Betriebsreglements

4. März 2025
Gesuchstellerin: Fluggruppe Hasenstrick, c/o Martin Brem, Zihlstrasse 47, 8430 Hinwil
Gegenstand: Der Flugbetrieb auf dem Flugfeld Hasenstrick ist seit Ende 2009 eingestellt. Der Flugplatzhalter beabsichtigt die Wiederaufnahme des Flugbetriebs mit E-Glidern (Gleitschirme, Hängegleiter und Ultraleichtflugzeuge mit Elektromotor) und Helikoptern. Die Anzahl sämtlicher Flugbewegungen soll wie bis anhin auf 3'000 pro Jahr begrenzt sein, diejenige für Helikopter soll auf 300 pro Jahr festgesetzt werden. Im Weiteren sind geringfügige Anpassungen bei den Betriebszeiten vorgesehen.
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Artikel 36d des Luftfahrt­gesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Anhörung: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hört den Kanton Zürich sowie die betroffenen Bundesstellen direkt an.
Öffentliche Auflage:

Die Unterlagen können vom 5. März 2025 bis zum 4. April 2025 bei den folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

- Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Mobilität, Neumühlequai 10, 8090 Zürich
- Gemeindeverwaltung Dürnten, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten
- Gemeindeverwaltung Hinwil, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil

Zudem sind die Gesuchsunterlagen im Internet unter www.zh.ch/auflagen-luftfahrt publiziert.

Einsprachen:

Wer nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, einzureichen.

Hinweise:
- Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).

- Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 36d Abs. 4 LFG).

Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.
Hinweis: Parallel zur öffentlichen Auflage des Gesuchs um Änderungen des Betriebsreglements findet die öffentliche Auflage zur Mitwirkung zum SIL-Objektblatt des Flugfelds Hasenstrick statt. Einsprachen oder Stellungnahmen sind für jedes Vorhaben separat einzureichen.

4. März 2025

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Amt für Mobilität, Kanton Zürich

Name
Flugfeld Hasenstrick; Gesuch um Änderung des Betriebsreglements (PDF, 258.22 kB) Download 0 Flugfeld Hasenstrick; Gesuch um Änderung des Betriebsreglements