Friedhof Hinwil; Grabräumungen 2025
Gestützt auf Art. 19 der Friedhof- und Bestattungsverordnung der Gemeinde Hinwil werden nach Ablauf der Ruhefrist folgende Gräber geräumt:
- Erdbestattungsgräber Nr. 1015 – 1035
(Bestattungsjahre 2003 / 2004) - Urnengräber Nr. 104 – 123
(Bestattungsjahre 2003 / 2004) - Nischenmauer
(Bestattungsjahre bis und mit 2004)
Die Angehörigen sind eingeladen, die vorhandenen Grabmäler und den privaten Grabschmuck bis spätestens 31. Mai 2025 auf dem Friedhof Hinwil abzuholen. Die Oberflächenräumung und die Rekultivierung der Grabflächen erfolgt je nach Witterung im Juni 2025.
Für Auskünfte steht Ihnen der Anlagewart, Ueli Muggli, unter Telefon Nr. 044 937 32 62 gerne zur Verfügung.
Hinwil, 14. März 2025
Friedhofvorsteherin
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Grabräumungen 2025 (PDF, 300.2 kB) | Download | 0 | Grabräumungen 2025 |