Dauernde Verkehrsanordnung; Rebrainstrasse

7. März 2025

Dauernde Verkehrsanordnung

Auf Antrag der Gemeinde Hinwil hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Kein Vortritt
Hinwil, Rebrainstrasse.
Bei der Einmündung in die Erlosenstrasse wird den Fahrzeugen der Rechtsvortritt entzogen (Kein Vortritt).

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 06.04.2025

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich


Hinwil, 7. März 2025

Gemeindeverwaltung Hinwil
Abteilung Sicherheit

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