Anpassungen Stipendienreglement und Reglement Schulzahnpflege
Die Schulpflege Hinwil hat an der Schulpflegesitzung vom 28. August 2025 das überarbeitete Stipendienreglement 4.02-RE und die dazu entsprechenden Anpassungen im Reglement der Schulzahnpflege 2.22-RE, beide gültig ab 1. August 2025, genehmigt.
Im Stipendienreglement werden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Gewährung von finanziellen Unterstützungsbeiträgen definiert.
Der Schulpflegebeschluss kann während der Rekursfrist in der Schulverwaltung, Dürntnerstrasse 10, 1. Stock eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweise sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Hinwil, 9. September 2025
Schulpflege Hinwil
Name | |||
---|---|---|---|
250908 Amtliche Publikation Stipendienreglement und Schulzahnpflegereglement (PDF, 309.54 kB) | Download | 0 | 250908 Amtliche Publikation Stipendienreglement und Schulzahnpflegereglement |
2.22-RE Schulzahnpflege-SRö (PDF, 129.63 kB) | Download | 1 | 2.22-RE Schulzahnpflege-SRö |
4.02-RE Stipendienreglement Schule Hinwil-SRö (PDF, 176.15 kB) | Download | 2 | 4.02-RE Stipendienreglement Schule Hinwil-SRö |