Inkraftsetzung Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Hinwil
Gemeindeordnung Politische Gemeinde Hinwil; Inkraftsetzung per 1. Juli 2026
(einzelne Artikel bereits am 1. Januar 2026)
Mit Beschluss vom 17. September 2025 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich die von den Stimmberechtigten am 18. Mai 2025 beschlossene Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Hinwil genehmigt.
Die folgenden Artikel treten am 1. Januar 2026 in Kraft:
Art. 4 Abs. 2, Art. 6, Art. 7, Art. 52, Art. 53 Abs. 1 sowie Art. 54.
Alle übrigen Bestimmungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft.
Hier finden Sie die neue Gemeindeordnung.
Bemerkung des Regierungsrates zu einer Bestimmung:
a) Art. 25 Abs. 2 Ziff. 5 der Gemeindeordnung sieht in Übereinstimmung mit § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) vor, dass der Gemeinderat für die Festsetzung der Anzahl der Mitglieder des Wahlbüros zuständig ist, wobei diese Kompetenz delegierbar sein soll. § 14 Abs. 2 GPR weist diese Kompetenz – sofern die Mitgliederzahl des Wahlbüros nicht in der Gemeindeordnung festgelegt wird – abschliessend dem Gemeindevorstand zu. Sie ist insofern nicht delegierbar.
Hinwil, 14. Oktober 2025
Gemeindeverwaltung Hinwil
Abteilung Präsidiales
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