Erneuerungswahl des Notars / der Notarin für die Amtsdauer 2026 – 2030; vorläufiger Wahlvorschlag

21. November 2025

Erneuerungswahl des Notars / der Notarin für die Amtsdauer 2026 – 2030;
vorläufiger Wahlvorschlag

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 des Stadtrats Wetzikon ist für die Erneuerungswahl des Notars innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Glanzmann Thomas, geb. 1968, Wetzikon, Notar, bisher, parteilos

Gemäss § 53 des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR, LS 161) kann innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 28. November 2025, 11.30 Uhr der eingereichte Wahlvorschlag geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Stadtrat (wahlleitende Behörde), Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Alle weiteren Informationen sowie die Formulare für die Wahlvorschläge entnehmen Sie bitte der Publikation des Stadtrates Wetzikon (Wahlleitende Behörde): www.wetzikon.ch

Hinwil, 21. November 2025

Abteilung Präsidiales

Name
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