Friedhof Hinwil; Grabräumungen 2026
Gestützt auf Art. 19 der Friedhof- und Bestattungsverordnung der Gemeinde Hinwil werden nach Ablauf der Ruhefrist folgende Gräber geräumt:
- Erdbestattungsgräber Nr. 1036 – 1049
(Bestattungsjahre 2004 / 2005) - Urnengräber Nr. 124 – 133
(Bestattungsjahre 2004 / 2005) - Nischenmauer
(Bestattungsjahre bis und mit 2005)
Die Angehörigen sind eingeladen, die vorhandenen Grabmäler und den privaten Grabschmuck bis spätestens 31. Mai 2026 auf dem Friedhof Hinwil abzuholen. Die Oberflächenräumung und die Rekultivierung der Grabflächen erfolgt je nach Witterung im Juni 2026.
Die Angehörigen der betroffenen Gräber werden persönlich informiert und zur Gedenkfeier zur Grabaufhebung am 30. Mai 2026 eingeladen.
Für Auskünfte steht Ihnen der Anlagewart, Ueli Muggli, unter Telefon Nr. 044 937 32 62 gerne zur Verfügung.
Hinwil, 27. März 2026
Leiterin Friedhof und Bestattungen
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Publikation Grabräumung 2026 (PDF, 303 kB) | Download | 0 | Publikation Grabräumung 2026 |