Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe; Ersatz Siedlungsentwässerung Holzweidweg

31. März 2026

Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe; Ersatz Siedlungsentwässerung Holzweidweg

Mit Beschluss vom 25. März 2026 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe bewilligt:

CHF 528'000 (inkl. MWST) für den Ersatz der Siedlungsentwässerung im Holzweidweg (GRB Nr. 2026-46)

Die Sanierungskosten betragen CHF 490‘000.00 exkl. MwSt. (Kostenschätzung) und sind gemäss § 103 des Gemeindegesetzes (GG) gebundene Ausgaben. Es besteht sachlich kein erheblicher Ermessensspielraum. Das bestehende Entwässerungssystem ist sanierungsbedürftig und muss ersetzt werden. Der zeitliche und örtliche Ermessensspielraum ist aufgrund der Sicherstellung des Gewässerschutzes unerheblich.

Der Beschluss liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus, Abteilung Präsidiales, 2. Stock, zur Einsicht auf. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Hinwil, 31. März 2026

Abteilung Tiefbau und Werke

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Amtliche Publikation Ersatz Siedlungsentwässerung (PDF, 336 kB) Download 0 Amtliche Publikation Ersatz Siedlungsentwässerung