Dauernde Verkehrsanordnung; Pilgerweg
Dauernde Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Gemeinde Hinwil vom 18. Mai 2026 hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Pilgerweg, Einmündung Gossauerstrasse
Signalisation Kein Vortritt
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 28. Juni 2026
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Hinwil, 28. Mai 2026
Gemeindeverwaltung Hinwil
Abteilung Sicherheit
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Dauernde Verkehrsanordnung; Pilgerweg (PDF, 382 kB) | Download | 0 | Dauernde Verkehrsanordnung; Pilgerweg |