Totalrevision Organisationsreglement
Totalrevision Organisationsreglement; Inkraftsetzung per 1. Juli 2026
Im Zuge der Bildung der Einheitsgemeinde per 1. Juli 2026 hat der Gemeinderat sein Organisationsreglement totalrevidiert. Konkret wurden die Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten der gemeinderätlichen Ressorts an die neue Organisation als Einheitsgemeinde angepasst. Allgemeine Formulierungen wurden soweit möglich harmonisiert und aktualisiert. Die Anpassungen fördern eine effektive Behörden- und Verwaltungsorganisation.
Der Gemeinderatsbeschluss liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus, Abteilung Präsidiales, 2. Stock, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweise sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Hinwil, 3. Juni 2026
Abteilung Präsidiales
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| Amtliche Publikation; GRB 27.05.2026 Organisationsreglement (PDF, 390 kB) | Download | 0 | Amtliche Publikation; GRB 27.05.2026 Organisationsreglement |
| 100.2 Organisationsreglement, 01.07.2026 (PDF, 461 kB) | Download | 1 | 100.2 Organisationsreglement, 01.07.2026 |