Generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk

13. Juli 2026

Die derzeit herrschende Trockenheit hat im Bezirk Hinwil zu einer erhöhten Brandgefahr in der Natur geführt. Deshalb gilt ab Montag, 13. Juli 2026: Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Gebiet der Gemeinde Hinwil nicht mehr gestattet.

Der Gemeindepräsident hat die Gefahrensituation überprüft und nach Einholen von Experteneinschätzungen entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz, ein allgemeines Feuerverbot auszusprechen.

Das allgemeine Feuerverbot bedeutet:

  • kein Entfachen von offenen Feuern im Freien
  • kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben sind (erlaubt ist das Grillieren mit Gasgrillgeräten)
  • kein Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
  • kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen, Kong-Ming-Laternen oder dergleichen
  • kein Abbrennen von Feuerwerkskörpern
  • kein Entfachen von Höhenfeuern

Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

Die Präsidialverfügung des Gemeindepräsidenten vom 13. Juli 2026 finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.

Die Präsidialverfügung liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus, Abteilung Präsidiales, 2. Stock, zur Einsicht auf oder kann von der Gemeindewebsite unter Amtliche Publikation heruntergeladen werden.

Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Sihlstrasse 38, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Hinwil, 13. Juli 2026

Abteilung Präsidiales und Sicherheit

Name Download
Amtliche Publikation; Generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk (PDF, 392 kB) Download 0 Amtliche Publikation; Generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk
Präsidialverfügung vom 13. Juli 2026; Generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk (PDF, 151 kB) Download 1 Präsidialverfügung vom 13. Juli 2026; Generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk