Dauernde Verkehrsanordnung; Tempo-30-Zonen Bodenholz, Fröschlezzen, Oberdorf

10. August 2026

Verkehrsanordnungen:
Auf Antrag der Gemeinde Hinwil hat die Kantonspolizei im Zusammenhang mit der Einführung von drei neuen Tempo-30-Zonen auf kommunalen Strassen, folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zonen (Bodenholz, Fröschlezzen, Oberdorf) signalisiert:

Hinwil, Ortsteil Hadlikon, Zone Bodenholz
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:

  • Diensbach
  • Hanflandstrasse
  • Breitenwies
  • Bodenholz

Hinwil, Zone Fröschlezzen
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:

  • Sindelenstrasse
  • Rütibach, Parzelle 1012
  • Brandstrasse
  • Neubüelstrasse
  • Schweipelstrasse, Parzelle 7638

Hinwil, Zone Oberdorf
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:

  • In der Gass
  • Schlachthausstrasse
  • Oberdorfstrasse
  • Felsenhofstrasse
  • Walderstrasse (Abschnitt Ringwilerstrasse bis Bachtelstrasse)
  • Tobelstrasse (Abschnitt Oberdorfstrasse bis Parzellengrenze 4009/6475)
  • Gmeindplatz (Parzelle 300)
  • Kirchweg
  • Kirchgasse
  • Sunnemätteli

Markierung von Parkfeldern

Hinwil, Zone Fröschlezzen
Brandstrasse
Im Zusammenhang mit der Einführung der Tempo-30-Zone werden gestützt auf den Massnahmenplan vom 4. Juni 2026 4 Längsparkfelder markiert:

  • Brandstrasse

Aufhebung «Kein Vortritt» neu «Rechtsvortritt»

Hinwil, Hadlikon, Zone Bodenholz
Einmündung Diensbach / Bodenholzstrasse
Im Zusammenhang mit der Einführung der Tempo-30-Zone «Bodenholz» wird gestützt auf den Massnahmenplan vom 4. Juni 2026, bei der Einmündung Diensbach / Bodenholzstrasse, die bestehende Vortrittsregelung ‘Kein Vortritt‘ aufgehoben. Neu gilt Rechtsvortritt.

Hinwil, Zone Oberdorf
Einmündung Tobelstrasse / Oberdorfstrasse

Im Zusammenhang mit der Einführung der Tempo-30-Zone «Oberdorf» wird gestützt auf den Massnahmenplan vom 4. Juni 2026, bei der Einmündung Tobelstrasse / Oberdorfstrasse die bestehende Vortrittsregelung ‘Kein Vortritt‘ aufgehoben. Neu gilt Rechtsvortritt.

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann, während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.

Publizierende Stelle:
Gemeinde Hinwil

Ort der Planauflage:
Gemeinde Hinwil - Abteilung Bau und Planung
Gemeindehausstrasse 2
8340 Hinwil

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 9. September 2026

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Hinwil, 10. August 2026

Gemeindeverwaltung Hinwil
Abteilung Bau und Planung

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Dauernde Verkehrsanordnung; Tempo-30-Zonen Bodenholz, Fröschlezzen, Oberdorf (PDF, 393 kB) Download 0 Dauernde Verkehrsanordnung; Tempo-30-Zonen Bodenholz, Fröschlezzen, Oberdorf
260706_Massnahmenplan_Bodenholz_V2.0 (PDF, 1.08 MB) Download 1 260706_Massnahmenplan_Bodenholz_V2.0
260703_Massnahmenplan_Fröschlezzen_V2.0 (PDF, 936 kB) Download 2 260703_Massnahmenplan_Fröschlezzen_V2.0
260703_Massnahmenplan_Oberdorf_V2.0 (PDF, 1.54 MB) Download 3 260703_Massnahmenplan_Oberdorf_V2.0